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Organisation Winkelhalden AG
Pläne und Dokumente Studienauftrag
- Visualisierung Halle und Platz
- Situation und Raumprogramm, Stand Wettbewerb 1.Rang März 2016
- Grundrisse und Schnitte, Stand Wettbewerb 1.Rang März 2016
Pläne und Dokumente Abschluss Vorprojekt (14.2.2017)
- Grundrisse und Schnitte, Stand Abschluss Vorprojekt 14.2.2017
- Umgebungsplan Stand Abschluss Vorprojekt 14.2.2017
- Dokument Wohnungstypologie und Lage der Wohnungen in der Siedlung
Visualisierungen Vorprojekt
- Statische Visualisierungen Halle und Wohnungen Stand Vorprojekt
- Aussicht von allen Häusern und Ebenen (Aufgenommen mit Drohne)
Newsletter
- Newsletter Nr. 1 31.12.2015
- Newsletter Nr. 2 18.6.2016
- Newsletter Nr. 3 31.12.2016
- Newsletter Nr. 4 20.2.2017
Presse
Fragen & Antworten
Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Projekt Winkelhalden.
Bewohner
Warum ist die Siedlung nicht Generationen übergreifend? Für wen ist die Siedlung gedacht?
„Für eine Generationen übergreifende Siedlung ist diese zu klein. Wir müssten dann auch grosse Wohnungen bauen, diese würden aber auf Grund der Lage sehr teuer.
Diese Siedlung ist in erster Linie für Menschen in der zweiten Lebenshälfte gedacht, z.B. Kinder sind ausgezogen, Haus, Wohnung plötzlich viel zu gross, Gartenarbeit zu anstrengend. Reduktion des privaten Raumbedarfs, dafür mehr gemeinschaftlich benutzbare Räume.
Anders als bei den mesiten andere Siedlungen für das Wohnen im Alter gibt es kein Mindestalter (bspw. 55 Jahre).
Gibt es für die Bewohner eine minimale Altersgrenze?
Mit unserem Projekt Anders Wohnen im Alter wollen wir, wie wir auf der Homepage unserer Webseite schreiben, den Bewohnerinnen, die auch Miteigentümerinnen sind, den Raum für ein gemeinschaftlich geprägtes, bezahlbares und aktives Wohnen und Leben in der dritten Lebensphase bieten. Wann diese beginnen soll ist sehr individuell. Der Anstoss dazu kann Vieles geben: die Pensionierung, der Auszug der Kinder oder einfach der Wunsch noch einmal die Wohnsituation zu verändern. Wir haben deshalb, und auch weil wir eine einigermassen gute Altersdurchmischung anstreben, keine Altersgrenze gesetzt
Haustiere
Sind Haustiere erlaubt
Ja, wir wollen diesbezüglich so wenig wie möglich vorschreiben. Die Anzahl und die Emissionen müssen aber in einem tragbaren Verhältnis sein. In unserer gemeinschaftlich geprägten Siedlung ist es naheliegend und wünschbar, dass Haustiere auch von mehren Bewohnern gehalten und betreut werden. Die Tierhaltung soll auch den ländlichen Gegebenheiten angepasst sein. Im Übrigen ist auch das Halten von Schafen und Hühnern angedacht. Wenn bauliche Massnahmen nötig sind (bspw. Katzenleitern) muss dies mit der Verwaltung abgesprochen werden.
Investition / Aktien
Kann mit einer Dividende auf dem Aktienkapital gerechnet werden?
Im ABV (Aktionärsbindungsvertrag) werden wir eine an den Referenzzinssatz gekoppelte, durchschnittlich anzustrebende Dividendenrendite definieren. Die anzustrebende Dividendenrendite soll 0.25% über dem Referenzzinssatz liegen.
Wie wird der Rest finanziert?
Das nötige Fremdkapital wird vorzugsweise über Darlehen der Bewohner beschafft. Diese Darlehen werden ebenfalls an den Referenzzins gebunden, in Abhängigkeit ihrer Laufzeit verzinst. Beim jetzigen Referenzzinssatz von 1.75 wären das: 10 Jahre zu 1.25%, 8 Jahre zu 1 %, 5 Jahre zu 0.75% und 3 Jahre zu 0.5%.
Der restliche Bedarf wird über Hypotheken gelöst.
Gibt es einen Solidaritästfond für Interessenten die sich die Aktien und die Wohnungsmieten nicht leisten können?
Nein, das haben wir bewusst ausgeschlossen, da die Abklärung des Bedarfs heikel und nicht einfach ist. Wir empfehlen für solche Härtefälle im Bekanntenkreis privat eine Lösung zur Beschaffung der nötigen Eigenmittel (Darlehen, Zuwendungen) zu organisieren.
Gibt es ein Minimum an Aktienkapital das ich zeichnen muss oder kann?
Es wird ein Minimum geben, wie hoch das sein wird ist noch nicht endgültig bestimmt. Wir gehen aber momentan von minimal 10% des bewohnten Anlagewertes aus.
Kann ich auch mehr oder weniger als die gewünschten 35% der von mir benutzen Anlagekosten als Aktien zeichnen?
Grundsätzlich gilt für jeden das Recht für 35% des von ihm bewohnten Anlagewertes Aktien zu kaufen. Da aber vermutlich nicht alle Bewohner in der Lage sein werden, für 35% des bewohnten Anlagewertes Aktien zu kaufen, kann auch für mehr als 35% gekauft werden. Eine maximale Anzahl wird nur in Bezug auf das Gesamtkapital definiert, um eine unerwünschte Machtkumulation und einen Mehrheitsaktionär zu verhindern. Die genauen Bedingungen werden noch im ABV geregelt.
Warum streben wir ca. 35% Aktienkapital (Eigenkapital) an?
Für eine übliche Fremdfinanzierung benötigen wir Eigenkapital in dieser Grössenordnung. Da Eigenkapital längerfristig gebunden und Risikokapital ist, ist es üblicherweise teurer als Fremdkapital.
Wann kann oder muss ich Aktien kaufen?
Ein Aktienkauf ist immer an die Absicht gebunden persönlich in der Siedlung zu Wohnen. Wir wollen keine Investoren die nicht in absehbarer Zeit in der Siedlung wohnen. Wer eine Wohnung möchte, muss zuerst Aktien kaufen. Der Eigenbezug der Wohnung kann dann bis zu 3 Jahren aufgeschoben werden. Die Verwaltung ist dann in Absprache mit dem Bewohnerverein um eine Zwischenvermietung besorgt.
Mitwirkung
Wie sieht diese Mitwirkung aus?
Eine Mitwirkung ist in vielen Bereichen denkbar: bspw. Garten, Verwaltung, Kochen, Kultur, Kommunikation oder Webseite. Da wir unsere Mieten nach dem Kostenmietprinzip berechnen, führt eine koordinierte Mitwirkung zu billigeren Mieten. Aus diesem Grund streben wir an, dass alle Bewohner ihren Teil dazu beutragen. Alle Arten von Mitwirkung sind aber gleichwertig.
Gibt es eine „Mitwirkungspflicht“ in der Siedlung?
Es gibt keine absolute Mitwirkungspflicht. Wir erachten die mögliche Mitwirkung aber als Chance für die Bewohner, gemäss den eigenen Möglichkeiten und Interessen aktiv in der Siedlung mitzuwirken. Damit die Mitwirkung auch einen ökonomischen Effekt hat, muss diese koordiniert erfolgen. Wir verfolgen auch Erfahrungen mit den bekannten Konzepten Freiwilligenarbeit und Zeitarbeit. Die genaue Form ist aber noch nicht definiert. Da in unserem Modell die Kostenmiete zur Anwendung kommt, ist es interessant, wenn möglichst viele kostenwirksame Arbeiten von den BewohnerInnen selber erledigt werden. Ob für gewisse betriebsnotwendige Tätigkeiten wie Buchhaltung, Hauswart Arbeiten, technischer Dienst, etc. auch eine Entschädigung zu einem moderaten Tarif (bspw. 35.- / Std) ausgerichtet wird, haben wir noch nicht entschieden. Wir gehen davon aus, dass sich das System mit der Zeit auch verändern kann und wird. Arbeiten die nicht von den Bewohnern erledigt werden können, werden von der Veraltung fremd vergegeben.
Links
Andere Projekte / Siedlungen
- Genossenschaft Kalkbreite
- Baugenossenschaft mehr als wohnen
- Alterskollektiv
- Genossenschaft gesewo
- Genossenschaft zusammen_h_alt
Informationen zum Wohnen im Alter