Aktiengesellschaft als Träger

Nach detaillierten Abklärungen der Varianten hat es sich klar gezeigt, dass die Aktiengesellschaft für unser Vorhaben die am besten passende Gesellschaftsform ist. Stockwerkeigentum hat eine zu geringe Bindung beim Gemeinschaftlichen und wäre bei jedem Wechsel der Eigentümer wieder mit einer Eigentumsübertragung mit entsprechenden Steuerfolgen und Grundbuchhandlungen verbunden. Bei einer Genossenschaft gilt à priori die Kopfstimme und ein Genossenschaftsanteil ist auch kein Wertpapier. Mehr als eine moderate Verzinsung des Anteils ist dort nicht möglich.

2014 wurde die Winkelhalden AG von folgenden Personen, die alle in Oberrieden wohnen, gegründet:

WinkelhaldenOG

(Von links nach rechts)
Christian Bernath, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie
Suzanne Diehl Bernath, Psychotherapeutin FSP
Beat Stünzi, VR Präsident, dipl. Arch. ETH
Beat Vogt, Computertechniker
Priska Schmidlin, Medizinische Laborantin
Christian Tobler, Gestalter
 
 
 
 
 
 

Organisation

Die Bewohner und Bewohnerinnen sind über ihren Aktienanteil anteilsmässig Eigentümer der Siedlung. Zusammen bilden sie die Generalversammlung und wählen u.a. den Verwaltungsrat (VR), der die Winkelhalden AG strategisch führt. Der VR setzt eine Geschäftsleitung ein (GL), welche das operative Geschäft führt und an den VR berichtet. Sie kann Aufgaben des Alltags an den Bewohnerverein delegieren. Der Bewohnerverein konstituiert sich im Rahmen der Statuten selber. Jeder Bewohner ist Mitglied und hat eine Stimme. Die Mitglieder wählen einen Präsidenten der von der GL bestätigt werden muss. Gravierende Probleme werden an die GL eskaliert. Zur Betreuung spezifischer Bereiche (Kultur, Werkstatt etc.) werden nach Bedarf Gruppen gebildet, die vom Präsidenten bestätigt werden und an diesen berichten.

Details zur Organisation stehen im Dokument «Anders Wohnen im Alter – Organisation» zum Download bereit.

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